Wie die Gemeinde Ingenbohl berichtet, sollen die Einzelkindergärten am Gersauerstrasse und am Sportplatzweg durch einen neuen Doppelkindergarten ersetzt werden.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat beschlossen, neben den zentral gelegenen Kindergärten im Schulhausareal weiterhin zwei Kindergärten an einem Aussenstandort zu betreiben.

Die beiden Einzelkindergärten an der Gersauerstrasse und am Sportplatzweg sind am Ende der Lebensdauer und sollen durch einen Doppelkindergarten am bisherigen Standort Sportplatzweg ersetzt werden.

Dank eines Landabtauschs mit der Genossame Ingenbohl, einer einmaligen Ausgleichszahlung von 199'000 Franken der Gemeinde an die Genossame sowie einer späteren Zonenplananpassung kann der neue Doppelkindergarten auf einem gemeindeeigenen Grundstück erstellt werden.

Vorbehalten bleiben die noch durchzuführende Zonenplananpassung und das Baubewilligungsverfahren für das Projekt.

Kindergärten sollen durch Doppelkindergarten ersetz werden

Neben den räumlichen Synergien (beispielsweise Schaffung von Gruppenräumen, Räumen für besondere Förderung), die durch die Zusammenlegung entstehen, ist diese auch in Sachen Betreuung in Notfällen vorteilhaft, da künftig immer zwei Kindergartenlehrpersonen vor Ort sein werden.

Um den Doppelkindergarten am Sportplatzweg realisieren zu können, wurden mit der Eigentümerin des betroffenen Grundstücks, der Genossame Ingenbohl, Verhandlungen aufgenommen.

Tausch der stehenden Grundstücke an der Gersauerstrasse

Zum einen sollte die durch den geplanten Tausch der Grundstücke «verlorene» landwirtschaftlich nutzbare Fläche der Genossame ausgeglichen und zusätzlich Landreserven für künftige Freizeitaktivitäten direkt neben dem Fussballplatz für die Gemeinde gesichert werden.

Zum anderen sollte die gemeindeeigene Parzelle an der Gersauerstrasse, dem bisherigen Standort eines Einzelkindergartens, eingetauscht werden, weil sich diese

aufgrund Lage in der Kernzone drei besonders gut für den nachhaltigen oder preisgünstigen Wohnungsbau, einer Kernkompetenz der Genossame Ingenbohl, eignet.

Der jeweilige Wert der vier zum Tausch stehenden Grundstücke an der Gersauerstrasse, am Sportplatzweg sowie im Grüt wurde durch einen unabhängigen Experten eruiert und ergab, dass die Gemeinde der Genossame eine einmalige Ausgleichszahlung von 199'000 Franken zu leisten hat.

Zustimmung der Genossengemeinde

Der Landtausch und die entsprechende Ausgleichszahlung (Ausgabenbewilligung) werden sowohl vom Genossenrat als auch dem Gemeinderat als fair und vorteilhaft betrachtet.

Das Tauschgeschäft wird an der Gemeindeversammlung vom 17. April 2023 vorgestellt und behandelt.

Damit das Tauschgeschäft umgesetzt werden kann, sind am 23. Mai 2023 die Zustimmung der Genossengemeinde und am 18. Juni 2023 die Zustimmung der Stimmbürger an der Urne notwendig.

Rechtskraft der Baubewilligung für das Projekt

Auf planungsrechtlicher Seite ist später, voraussichtlich am 3. März 2024, nochmals die Zustimmung der Stimmbürger der Gemeinde für die Änderung des Zonenplans (Teilzonenplan) erforderlich.

Diese Zustimmungen und die Rechtskraft der Baubewilligung für das Projekt vorausgesetzt, kann der neue Doppelkindergarten ab 2024 gebaut und im Idealfall Anfang Schuljahr 2024/2025 bezogen werden.

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