Wie die Gemeinde Galgenen berichtet, wird aufgrund des Widerstandes der Bevölkerung von einer Umnutzung des alten Mehrzweckgebäudes für Flüchtende abgesehen.
Die Gemeindeverwaltung Galgenen in Siebnen.
Die Gemeindeverwaltung Galgenen in Siebnen. - Nau.ch / jpix.ch
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Am vergangenen 22. November 2022 fand im alten Mehrzweckgebäude in Galgenen eine Informationsveranstaltung zum Thema Asylpolitik statt, organisiert von der SVP-Ortspartei.

Die sehr zahlreich erschienenen Bürger beurteilten die vom Gemeinderat Galgenen geplante Umnutzung des alten Mehrzweckgebäudes in eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber sehr kritisch, was den Gemeinderat bewogen hat, seine Vorgehensweise noch einmal zu überdenken.

Nach wie vor ist die Gemeinde Galgenen mit der Herausforderung konfrontiert, eine grosse zusätzliche Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterzubringen, die ihr vom Kanton zugeteilt worden ist.

Widerstand der Bevölkerung

Da die Unterbringung in Wohnungen bereits heute an ihre Grenzen gestossen ist und in Zukunft nicht damit gerechnet werden kann, noch grössere Personenzahlen in Wohnungen unterzubringen, hat der Gemeinderat die temporäre Umnutzung des alten Mehrzweckgebäudes in eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber vorgesehen.

Wie sich an der genannten Veranstaltung gezeigt hat, stösst diese Massnahme allerdings auf erheblichen Widerstand bei einem grossen Teil der Bevölkerung.

Der Gemeinderat hat die vorherrschende Stimmung und die vielfältigen Bedenken zur Kenntnis und sehr ernst genommen.

Alternative Lösungen werden gesucht

Nach eingehender Beratung ist der Gemeinderat Galgenen zum Schluss gelangt, die angedachte Umnutzung vorerst zurückzustellen und noch einmal intensiv mögliche alternative Lösungen unabhängig von der zeitlichen Umsetzbarkeit oder der grundsätzlichen Aussicht auf Realisierung zu evaluieren.

Basierend auf der kürzlich publizierten Antwort des Volkswirtschaftsdepartements zu einer kleinen Anfrage im Kantonsrat, ob leer stehende Gewerbeflächen oder Industriehallen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können, und anhand einer beim Amt für Raumentwicklung eingeholten Rechtsauskunft sind auch Möglichkeiten zu prüfen, die bis anhin, beispielsweise wegen fehlender Zonenkonformität ausgeschlossen waren.

Hierbei muss sich aber die vorgebliche Kulanz des Kantons in Baufragen im konkreten Fall erst noch bewahrheiten.

Wechselnden Vorgaben der Ämter

Zwar ist der Gemeinderat in Baufragen die Bewilligungsbehörde; die Bewilligung ist aber immer von den Teilbewilligungen der kantonalen Ämter abhängig.

Es war denn auch eher der Kanton, der bislang die Gemeinden eingeschränkt hat.

Insbesondere darf auch nicht übersehen werden, dass gegen baurechtliche Entscheide der kommunalen Baubewilligungsbehörden der Rechtsweg beschritten werden kann.

Die Gemeinden sind gefordert, eine schwierige, ihnen auferlegte Vollzugsmassnahme umzusetzen und dabei sowohl den wechselnden Vorgaben der Ämter einerseits als auch den Interessen der Bürger andererseits zu genügen.

Zusätzliche Kosten durch Zurückstellung

Durch die Zurückstellung der geplanten Umnutzung des alten Mehrzweckgebäudes in einer Asylunterkunft nimmt die Gemeinde Galgenen zusätzliche Kosten aufgrund erhöhter Zahlungen an den Kanton in Kauf.

Der Gemeinderat Galgenen wird nun parallel diverse Optionen prüfen und ist dabei nicht zuletzt auf die Unterstützung der Bürger angewiesen.

In den nächsten Tagen werden an verschiedenen Standorten Grundeigentümer auch ausserhalb der Wohnzone kontaktiert, um temporäre und oder nachhaltigere Lösungen zu finden.

Zeughaus als Unterkunft

Zudem wird nochmals ein Vorstoss unternommen, das Zeughaus für Asylzwecke zu pachten.

Diesbezüglich werden nicht nur die zuständigen Stellen, sondern auch diverse Politiker (National- und Ständeräte und die zuständige Bundesrätin) persönlich zur Mithilfe angeschrieben.

Der Gemeinderat ist bestrebt, mit allen Mitteln die schwierige und sicher noch länger bestehende Problematik der Flüchtlingswellen anzugehen und die Vorgaben von Bund und Kanton umzusetzen.

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