Kinderlärm auf Spielplätzen gehört dazu

Gemeinde Reinach BL
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Birseck,

Die Aussenräume werden zurzeit wegen des schönen Wetters und wegen der Corona-Einschränkungen vermehrt genutzt. Dabei entsteht manchmal mehr Lärm als üblich.

Spielplatz (Symbolbild)
Spielplatz (Symbolbild) - Keystone

Die Aussenräume werden zurzeit wegen des schönen Wetters und wegen der Corona-Einschränkungen auch in Reinach vermehrt genutzt. Dabei entsteht manchmal mehr Lärm als üblich.

Rasenmäher, laute Musik oder Kinder, die auf Spielplätzen herumtoben, können die Nachbarn stören. Die Gemeinde Reinach ruft die Bevölkerung vermehrt zu gegenseitiger Toleranz und mehr Respekt auf.

Gemäss Bundesgericht wird Kindergeschrei in der Regel nicht als Lärm eingestuft und ist somit im Normalfall nicht strafbar. Beim neuen Spielplatz Fiechten auf dem Schulareal beispielsweise weist eine Benutzungsordnung auf die geltenden Öffnungszeiten für diesen Spielplatz hin: Montag–Freitag, 8–12 und 14–20 Uhr sowie am Sonntag 10–12 und 14–18 Uhr ist der Spielplatz offen und somit ist für die Nachbarn der Kinderlärm zu tolerieren.

Das Polizei-Reglement der Gemeinde Reinach würde sogar Öffnungszeiten bis 23 Uhr erlauben, was auf dem Spielplatz gemäss der Tafel aber nicht gilt. Auf der Benutzungsordnung ist von «geräuscharmem Spielen» die Rede. Damit ist nicht Kinderlärm gemeint, sondern die Verwendung von lärmverursachenden Geräten, wie zum Beispiel Lautsprecher oder mobile Tonwiedergabegeräte, wie es das Bild auf der Tafel zeigt.

Über die Ruhezeiten für Haus- und Gartenarbeit, z.B. Rasenmähen, gibt das Polizei-Reglement ebenfalls Auskunft. Die Ruhezeiten für Baustellen sind eidgenössisch geregelt. Wer einen Verstoss gegen die Regeln feststellt, wendet sich bitte direkt an die Polizei-Nummer 112.

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