Fälligkeit der Gemeindesteuern 2020
Ende September 2020 werden die Gemeindesteuern 2020 zur Zahlung fällig.

Auf Zahlungen, die nach diesem Datum eingehen, muss gemäss § 6 Absatz 3 des kommunalen Steuer-Reglementes vom 29. November 2000 ein Verzugszins erhoben werden, sofern die Vorausrechnung nicht beglichen wurde. Der Gemeinderat hat den Verzugszins für Fälligkeiten des Jahres 2020 auf 5 % festgesetzt.
Die Gemeinde Pfeffingen empfiehlt Ihnen, die Gemeindesteuer 2020 in Ihrem eigenen Interesse vor dem Fälligkeitstermin, d.h. vor dem 30. September 2020, zu bezahlen. Die Gemeindesteuerbeträge können mit dem mit der Vorausrechnung erhaltenen Einzahlungsschein oder auf unser Postcheckkonto (IBAN CH73 0900 0000 4000 5583 5, Gemeindeverwaltung, 4148 Pfeffingen), unter Angabe des Steuerjahres, einbezahlt werden. Weitere Auskünfte zum Stand Ihres Steuerkontos oder zur Fälligkeit der Gemeindesteuern erhalten Sie unter der Telefonnummer 061 756 81 23.