Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
Feuer
Das Feuerverbot gilt auch an Feuerstellen. (Symbolbild) - Keystone
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Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine erhebliche Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin.

Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser.

Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers auch im vergangenen Jahr sind die Böden sehr trocken.

Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.

Feuer sind nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

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