Wie die Gemeinde Wikon informiert, hat der Gemeinderat am 28. Februar 2023 den Entwurf der Ortsplanungsunterlagen für die kantonale Vorprüfung verabschiedet.
Das Gemeindehaus Wikon.
Das Gemeindehaus Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung ist auch der Wunsch nach einer Verschiebung der Weilerzone für eine Erweiterung des Reitbetriebs Burgherr eingegangen.

In der Folge haben sich die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat mit dem Anliegen des Reitbetriebs Burgherr beschäftigt und mögliche Lösungen diskutiert.

Der Gemeinderat hat entschieden, dass er eine Sonderbauzone Pferdesport Hintermoos mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht in die Vorprüfungsunterlagen aufnehmen möchte.

Die Unterlagen der Gesamtrevision wurden entsprechend ergänzt.

Eine öffentliche Mitwirkung soll erfolgen

Da es sich um eine bedeutende Anpassung handelt, soll parallel zur kantonalen Vorprüfung erneut eine öffentliche Mitwirkung betreffend der neu zu schaffenden Sonderbauzone Pferdesport mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht erfolgen.

Im Bericht werden die wichtigsten Änderungen im Zonenplan, im Bau- und Zonenreglement sowie die relevanten Ergänzungen im Planungsbericht zusammengefasst.

Die Rückmeldung ist bis zum 30. April 2023.

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