Reiden

Reiden zählt leere Wohnungen

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Region Reiden,

Wie die Gemeinde Reiden informiert, findet auch in diesem Jahr per 1. Juni 2022 die Leerwohnungszählung für das Statistische Bundesamt statt.

Das Gemeindehaus Reiden (LU).
Das Gemeindehaus Reiden (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Bundesamt für Statistik BFS führt im Jahr 2022 wiederum die Leerwohnungszählung durch. Als leere Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche gleichzeitig folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag (1. Juni 2022) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Dazu gehören auch annähernd fertigerstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird.

Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hausverwaltungen und Hauseigentümer werden gebeten, alle in der Gemeinde Reiden am Stichtag leerstehenden Wohnungen bis spätestens 2. Juni 2022 der Gemeinde Reiden zu melden.

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