Rüti ZH: Gesa muss Investitionen über Darlehen finanzieren

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    Wie die Gemeinde berichtet, entfallen mit Erhalt der Vermögensfähigkeit die Investitionsbeiträge der Gemeinden an die Gesa.

    Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH
    Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH - Gemeinde Rüti ZH

    Mit der Genehmigung der Statuten des Zweckverbandes Gesa Betzholz am 13. Juni 2021 durch den Souverän ist die Gesa auf den 1. Januar 2022 vermögensfähig geworden.

    Artikel 58 der Statuten bestimmt, dass die Investitionsbeiträge bis und mit Geschäftsjahr 2021 als Sacheinlage in den Zweckverband eingebracht werden.

    Die beteiligten Gemeinden lösen ihre Investitionsbeiträge in ihrem Verwaltungsvermögen auf und buchen ihren Anteil am Vermögen der Gesa als Beteiligung ein.

    Mit Erhalt der Vermögensfähigkeit entfallen die Investitionsbeiträge der Gemeinden an die Gesa.

    Neue Investition in die Kugelfanganlage ohne Granulat

    Gemäss Artikel 50 der Statuten muss die Gesa ihre Investitionen über Darlehen finanzieren; sei es über den Kapitalmarkt oder durch Darlehen der Gemeinden.

    Eine Kapitalerhöhung/ein Kapitalzuschuss ist in den Statuten nicht vorgesehen.

    An der Delegiertenversammlung vom 20. Juni 2022 hat die Delegiertenversammlung über eine neue Investition in die Kugelfanganlage ohne Granulat in der Höhe von 134'000 Franken entschieden.

    Die Erneuerungsinvestition in den Kugelfang muss folglich über Darlehen finanziert werden.

    Nutzungsdauer des Kugelfangs

    Die Nutzungsdauer des Kugelfangs beträgt gemäss Gemeindeverordnung (VGG), Kapitel 4.1, Abschnitt A zwanzig Jahre.

    Das Darlehen sollte dementsprechend auch eine mittel- bis langfristige Laufzeit haben.

    Für die Betriebskommission sowie die Finanzverwaltung der Gesa wäre es die einfachste und sinnvollste Lösung, die Darlehen über die einzelnen Verbandsgemeinden unverzinslich zu beziehen (pro Gemeinde 30'000 Franken).

    Darlehenslaufzeit beträgt acht Jahre

    Die Darlehenslaufzeit würde acht Jahre (mit Klausel für vorzeitige Rückzahlung durch die Gesa) betragen.

    Über die Abschreibungsfinanzierung ist sichergestellt, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit der Darlehensgeberin zurückbezahlt wird.

    Der Aufwand für die Abschreibungen aller aktivierten Anlagen der Gesa belaufen sich gemäss der Planung 2023–2026 auf rund 30'000 Franken pro Jahr.

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