Projekt «Cityhof»: Startschuss für das neue Quartier
An der Merkurstrasse in Rapperswil-Jona entstehen rund 77 Wohnungen und Gewerbeflächen. Ab Mitte Juni kann die Bevölkerung beim Sondernutzungsplan mitwirken.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, schafft der Sondernutzungsplan Merkurstrasse an der Unteren Bahnhofstrasse 19 und 21 die Grundlage für das Projekt «Rapperswil Cityhof». Dazu ist die Merkurstrasse für die künftige Nutzung auszubauen. Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Umsetzung der Planungsinstrumente mitzuwirken.
Vorgesehen sind an der Merkurstrasse rund 77 Wohnungen sowie moderne Laden- und Gewerbeflächen. Im Erdgeschoss des Neubaus sind öffentlich zugängliche Nutzungen geplant, die das Quartier zusätzlich beleben – beispielsweise ein Café oder ein Lebensmittelgeschäft für den täglichen Bedarf.
Gleichzeitig sind verschiedene Verbesserungen im direkten Umfeld geplant: Die Untere Bahnhofstrasse wird mit einer Baumallee neugestaltet, und der Linthplatz an der Merkurstrasse soll einladender und besser nutzbar werden.
Aufwertung der Verkehrssituation geplant
Mit dem Ausbau der Merkurstrasse erfolgt die Neuorganisation der Anlieferung auf der Rückseite des Gebäudes. Diese wird klarer geführt und soll die Situation für die Nachbarschaft, insbesondere in Bezug auf Verkehr und Lärm, verbessern.
Für den Fussgänger soll eine gesicherte Fusswegverbindung auf einem Gehweg entlang der nordseitigen Fassade geschaffen werden. Der frühestmögliche Baustart ist derzeit für das Jahr 2029 vorgesehen, mit einer möglichen Fertigstellung ab 2031.
Eine Informationsveranstaltung der Projektverantwortlichen findet am Dienstag, 16. Juni 2026, um 18.30 Uhr an der Bahnhofstrasse 21 in Rapperswil (ehemals Migros Restaurant) statt. Anmeldungen sind online möglich.
Unterlagen liegen zur öffentlichen Einsicht auf
Die Planungsinstrumente für die öffentliche Mitwirkung liegen ausserdem während 30 Tagen, ab Dienstag, 16. Juni bis Mittwoch, 15. Juli 2026 im Ressortsekretariats, Raum 210 im zweiten Obergeschoss des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Unterlagen können zudem während der Auflagefrist eingesehen werden. Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit sich zu den Planungsinstrumenten auf der vorstehend genannten Website zu informieren und eine Stellungnahme zu verfassen.






