Besuchseinschränkungen in Alters- und Pflegeheimen in St.Gallen
Angesichts der durch Corona verschärften Lage hat der Kanton St.Gallen Besuchseinschränkungen in Alters- und Pflegeheimen erlassen.

Ab Dienstag, 27. Oktober, dürfen Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen im Kanton St.Gallen nur noch zwei Besuchende pro Tag empfangen. Diese müssen, wie der Kanton mitteilt, vorangemeldet sein und erhöhte Schutzmassnahmen beachten.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Heimbewohnenden und Angehörigen müssen mit Blick auf ethische und soziale Aspekte verhältnismässig sein. Dies besagt ein Grundsatz des neuen 3-Phasenmodells, wie der Kanton weiter ausführt.
Gestützt auf diesen Grundsatz und aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage hat die Regierung eine Beschränkung der Besuche beschlossen. Die Entscheidung wurde bei der gestrigen ausserordentlichen Sitzung gefällt.