Wie die Gemeinde Hersberg mitteilt, sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und in Waldesnähe an der Leine zu führen.
Wanderwegweiser in Hersberg.
Wanderwegweiser in Hersberg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinde Hersberg macht darauf aufmerksam, dass mit dem Frühling auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld beginnt.

Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.

Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Respektvoller Umgang mit der Natur

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst verzichtet werden.

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Freilaufende Hunde in Waldesnähe sind eine Gefährdung für die Wildtiere

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hundehalter ihre Hunde trotzdem in der Nähe des Waldrandes freilaufen lassen.

Dies führt zu einer Gefährdung der Wildtiere (oftmals Rehe), da sich diese gelegentlich ausserhalb des Waldes bewegen.

Sehr oft handelt es sich dabei um auswärtige Personen, welche sich nicht an die Vorschriften halten.

Die überwiegende Mehrheit der Hundebesitzer ist aber verantwortungsvoll und hält sich an diese Bestimmung.

Waldränder meiden und Hundekot aufnehmen

Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kulturland zu schonen ist und Hundekot auf fremdem Areal aufgenommen werden muss.

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