Wie die Gemeinde Russikon mitteilt, hat der Gemeinderat die gemeinderechtlichen Ordnungsbussen per 1. April 2022 angepasst.
Der Gemeindehausplatz in Russikon im Zürcher Oberland.
Der Gemeindehausplatz in Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 29. November 2021 die teilrevidierte Polizeiverordnung und stimmte gleichzeitig mehreren Änderungsanträgen zu. Mit der neuen Polizeiverordnung (gültig ab 1. Februar 2022) müssen die gemeinderechtlichen Ordnungsbussen angepasst werden.

Damit erfolgt eine Harmonisierung der Bussen mit den Gemeinden des Polizeiverbundes. Nach Annahme der angepassten Ordnungsbussenliste durch den Gemeinderat ist die Bussenliste dem Statthalter zur definitiven Genehmigung vorzulegen.

Gestützt auf Art. 32, Abs. 2 der neuen Polizeiverordnung wird die Ordnungsbussenliste vom Gemeinderat erlassen. Die aktualisierte Bussenliste regelt die Übertretungsstraftatbestände, die im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können. Die gemeinderechtlichen Bussen fallen der Gemeinde Russikon zu. Übertretungen des Gemeinderechts dürfen mit einer Ordnungsbusse von höchstens 500 Franken geahndet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenRussikon