Der Gemeinderat in Seegräben erteilt Nachtragskredit

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Pfäffikon,

Wie die Gemeinde Seegräben bekannt gibt, erteilte der Gemeinderat einen Nachtragskredit, da einige Messungen im ursprünglichen Angebot nicht eingerechnet waren.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Gemäss der geänderten kantonalen Hochwasserschutzverordnung (HWSchV) ist die Gemeinde Seegräben im vereinfachten Verfahren für die Festlegung des Gewässerraumes öffentlicher Gewässer im Siedlungsgebiet zuständig. Nach dem vorgegebenen Zeitplan des Kantons ist sie verpflichtet, ab 2019 diese Gewässerräume festzulegen.

Der Gemeinderat Seegräben hat an seiner Sitzung vom 8. Januar 2019 der M. Wiesendanger AG (heute Geoinfra AG), Wetzikon, den Auftrag für die Ausscheidung des Gewässerraumes der kommunalen Gewässer im Siedlungsgebiet erteilt und einen Kredit von 8000 Franken bewilligt.

Die vom AWEL verlangte Dokumentation zur Ausscheidung des Gewässerraums innerhalb der Bauzone richtet sich nach der Informationsplattform Gewässerraum des AWEL (gewaesserraum.ch), welche seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Offerte mehrmals überarbeitet und ergänzt wurde. Die Anforderungen an das verlangte Dossier wurden bei jeder Überarbeitung umfangreicher.

In der Stellungnahme des AWEL zur Vorprüfung werden unter anderem zusätzliche, umfangreiche Hochwasserberechnungen verlangt, welche so zum Zeitpunkt der ursprünglichen Offerte nicht bekannt waren.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat der Gemeinderat einen gebundenen Kredit von 20'000 Franken für die noch anstehenden Arbeiten bewilligt.

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