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    Nidau BE: Grundlagen für neue EV Nidau AG stehen

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    Der Gemeinderat von Nidau BE hat Eigentümerstrategie, Konzessionsvertrag und zwei Leistungsvereinbarungen genehmigt.

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    Brunnen mit Bernerbär im Schloss Nidau (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Gemeinderat fasst weitere wichtige Beschlüsse zur Gründung der EV Nidau AG. Er genehmigt die Eigentümerstrategie, legt die Übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke fest und verabschiedet den Konzessionsvertrag sowie zwei Leistungsvereinbarungen. Damit werden wesentliche organisatorische und rechtliche Grundlagen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit der neuen Gesellschaft am 1. Januar 2027 geschaffen.

    Eigentümerstrategie genehmigt

    Der Gemeinderat genehmigt die Eigentümerstrategie für die EV Nidau AG. Diese wurde bereits im Rahmen der Rechtsformänderung der Elektrizitätsversorgung vorgestellt und nun unverändert verabschiedet. Sie legt die mittel- bis langfristigen Erwartungen der Stadt an die Gesellschaft fest.

    Im Zentrum stehen eine sichere, wirtschaftliche und ökologische Stromversorgung, der vorausschauende Ausbau der Netzinfrastruktur sowie eine kundenorientierte und effiziente Leistungserbringung. Zudem regelt die Strategie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Gesellschaft sowie die Berichterstattung und die Überprüfung der gesetzten Ziele.

    Übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke geregelt

    Weiter legt der Gemeinderat fest, welche Grundstücke im Rahmen der späteren Übertragung des Elektrizitätsversorgungsbetriebs in das Eigentum der EV Nidau AG übergehen. Dazu gehören die Grundstücke der Trafostationen Schloss, Schützenmatt, Mittelstrasse und Ipsachstrasse. Sechs weitere städtische Grundstücke, auf denen sich Anlagen der Elektrizitätsversorgung befinden, verbleiben hingegen im Eigentum der Stadt, da diese auch anderen städtischen Zwecken dienen, beispielsweise als Schulhausareal.

    Die EV Nidau AG erhält die für den Betrieb, den Unterhalt und den Zugang zu diesen Anlagen erforderlichen Rechte. Diese werden mittels Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Damit wird gewährleistet, dass die Anlagen auch künftig uneingeschränkt betrieben und unterhalten werden können, ohne dass die betreffenden Grundstücke übertragen werden müssen.

    Konzessionsvertrag und Leistungsvereinbarungen genehmigt

    Mit dem genehmigten Konzessionsvertrag wird die Nutzung des öffentlichen Grundes für Leitungen und Anlagen der Elektrizitätsversorgung geregelt. Er legt zudem die gegenseitige Koordination bei Bauvorhaben sowie die von der EV Nidau AG zu entrichtende Konzessionsgebühr fest.

    Gleichzeitig hat der Gemeinderat zwei Leistungsvereinbarungen genehmigt. Die EV Nidau AG übernimmt im Auftrag der Stadt den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung sowie die Datenverwaltung des digitalen Leitungskatasters.

    Weitere Schritte bis zur Betriebsaufnahme

    Mitte November 2026 wird der Gemeinderat über das Gründungspaket der EV Nidau AG beschliessen. Dieses umfasst insbesondere die Genehmigung der Statuten sowie die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle. Im Anschluss an den formellen Gründungsakt erfolgt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.

    Über die entsprechenden Beschlüsse wird der Gemeinderat erneut informieren.

    Parallel dazu wird der Internetauftritt der EV Nidau AG aufgebaut. Dieser soll den Kundinnen und Kunden künftig als offizielle Informations- und Anlaufstelle dienen. Im Dezember 2026 werden die Kundinnen und Kunden zudem mit einem Schreiben über die bevorstehenden Änderungen informiert.

    Mit diesen Vorbereitungen werden die verbleibenden Schritte zur Gründung und organisatorischen Ausgestaltung der EV Nidau AG abgeschlossen. Ziel ist eine geordnete Überführung der Elektrizitätsversorgung und die Aufnahme des ordentlichen Betriebs am 1. Januar 2027. Damit setzt der Gemeinderat die von den Stimmberechtigten am 8. März 2026 beschlossene Rechtsformänderung um.

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