Merzligen

    In Merzligen steht Abwassergebührenrechnung bevor

    Nau.ch Lokal
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    Nidau,

    Wie die Gemeinde Merzligen berichtet, werden die Gebührenrechnungen zugestellt. Mögliche Rabatte sind auch zu berücksichtigen.

    Finanzen. - Pixabay

    In den nächsten Tagen erhalten die Einwohner die Abwassergebührenrechnung.

    Diese kommt in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, weil es sich um eine «hoheitliche Anordnung für den Einzelfall» handelt.

    Zudem vereinfacht die Verfügungsform das Inkasso bei säumigen Zahlern.

    Beschwerden kann eingereicht werden

    Sofern die Einwohner mit der Rechnung nicht einverstanden sind, können sie eine Beschwerde einreichen.

    Allerdings ergibt es Sinn, vorher Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung zu nehmen.

    Sofern die Verwaltung einen Fehler gemacht hat, kann sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ihre Verfügung zurücknehmen und eine Korrekturverfügung erlassen.

    Auf diese Weise kann man sich den Gang vor den Regierungsstatthalter sparen.

    Kontrolle der Abwassergebühren

    Um die Abwassergebühren kontrollieren zu können, benötigen die Einwohner die Trinkwasser-Rechnung der Seeländischen Wasserversorgung Gemeindeverband, und zwar jene mit dem Wasserverbrauch von Januar bis Dezember 2021.

    Der Seeländischen Wasserversorgung Gemeindeverband rechnet seit dem 1. Januar 2020 nach Kalenderjahr ab und nicht mehr von Mai bis April.

    Dort kann die Anzahl der Trinkwasserkubikmeter entnommen werden. Diese Anzahl soll mit dem Ansatz der Verbrauchsgebühr multipliziert werden.

    Hinzu kommt die Grundgebühr pro Wohnung oder Betrieb.

    Rabatt für Wasserleitung

    Wer das Regenwasser, welches auf das Dach oder auf den Vorplatz plätschert, versickern lässt oder in einen Bach leiten kann und deshalb keinen Kanalisationsanschluss für dieses Wasser gebaut hat, kann einen Rabatt auf der Grundgebühr geltend machen.

    Dieser Rabatt beträgt derzeit 25 Prozent für das Dachflächenwasser und 25 Prozent für das Vorplatzwasser.

    Die Abwassergebühr wird im Normalfall dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt.

    Je nach Mietvertrag kann sie auf die Mieterschaft überwälzt werden.

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