Wie die Gemeinde Muttenz mitteilt, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.
Die römischen Ruinen Wartenberg in Muttenz.
Die römischen Ruinen Wartenberg in Muttenz. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Kanton Basel-Landschaft müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

Mit dieser zeitlich befristeten Leinenpflicht im Wald und am Waldrand sollen die wild lebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden.

Es soll verhindert werden, dass frei laufende Hunde Wildtiere hetzen und töten.

Einhaltung wird von der Gemeindepolizei kontrolliert

Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die Regelung halten.

Leider gab es in der Vergangenheit jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde im Wald frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen.

Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung.

Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.

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