Nach Ablauf der Ruhefrist: Gräber werden aufgehoben
Auf dem Friedhof Oberlunkhofen werden Gräber aus dem Jahr 2000 geräumt. Die Gemeinde Rottenschwil bittet Angehörige, Grabschmuck bis Mitte September abzuholen.

Wie die Gemeinde Rottenschwil informiert, werden die Gräber Nr. 19 und 20 (Urnenbestattungen Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2000) aufgehoben, ebenso die Erdbestattungsgräber Nr. 64, 65, 66 sowie 297 (Bestattungszeitraum Januar 2000 bis Dezember 2000).
Die Friedhofkommission bittet gestützt auf Art. 20 des Friedhofreglements die Angehörigen, Gegenstände auf dem Grab, den Grabstein und den Grabschmuck bis Mitte September 2026 abzuholen.
Das Entfernen des Grabsteins ist direkt mit dem Friedhofgärtner abzusprechen. Über die verbleibenden Gegenstände und Grabsteine wird nachher verfügt und die Räumung durch den Friedhofsgärtner organisiert.










