Kanton Luzern: Rund 5200 Schweine wegen Lungenseuche geschlachtet oder getötet
Im Kanton Luzern wurden wegen der Enzootischen Pneumonie zehn Zucht- und drei Mastbetriebe geräumt. Rund 5200 Tiere mussten geschlachtet oder getötet werden.

Bei Enzootischer Pneumonie (EP) handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen, die im September in mehreren Kantonen ausgebrochen ist. Für die Zuchtbetriebe des betroffenen Schweinerings wurde eine Totalsanierung angeordnet. Zwischenzeitlich zeigt sich im Rahmen der Bekämpfungsmassnahmen, dass keine Hinweise vorliegen, wonach Betriebe ausserhalb des Schweinerings von Infektionen betroffen sein könnten. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.
Am 9. September 2026 wurde der Veterinärdienst des Kantons Luzern über den Ausbruch der Enzootischen Pneumonie (EP) in einem Schweinering orientiert. Durch eine Totalsanierung bei den Zuchtbetrieben wurden die Infektionsketten unterbrochen und eine weitere Ausbreitung der EP konnte so verhindert werden. Die Anwendung dieser einschneidenden Massnahmen war notwendig, um die restliche Schweinepopulation im Kanton Luzern beziehungsweise in der gesamten Schweiz vor einer Ansteckung zu schützen.
Aktueller Stand der Bekämpfungsmassnahmen
Im Kanton Luzern wurden zehn Zuchtbetriebe und drei Mastbetriebe positiv auf EP getestet und geräumt. Es mussten im Kanton Luzern ca. 5200 Tiere geschlachtet oder getötet werden. Davon konnte nur gut die Hälfte der Tiere der Schlachtung zugeführt werden; die anderen Schweine mussten getötet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Kanton Luzern keine weiteren Räumungen vorgesehen.
Aufhebung der Betriebssperren
In den betroffenen Betrieben wurde eine Sperre angeordnet. Die Sperre kann aufgehoben werden, sobald die Ställe gereinigt und desinfiziert worden sind und mindestens zehn Tage leer stehen. Die Reinigung und Desinfektion wird durch den Veterinärdienst überprüft.
Mittlerweile konnte die Überprüfung bei 50 Prozent der betroffenen Betriebe bereits durchgeführt und die Aufhebung der Sperre angeordnet werden.
Massnahmen in den Mastbetrieben
Für jeden noch gesperrten Mastbetrieb des betroffenen Schweinerings wird laufend das Risiko für eine Verschleppung von EP in andere Betriebe geprüft und die allenfalls nötigen Massnahmen individuell bestimmt. Dabei spielt es eine Rolle, ob im Mastbetrieb selbst Symptome der EP aufgetreten sind, ob ein positiver Nachweis von EP vorhanden ist und welche Schweinebetriebe in der Nachbarschaft liegen respektive in welcher Distanz zueinander. Aktuell müssen keine weiteren Räumungen im Kanton Luzern in Betracht gezogen werden.
Massnahmen in den benachbarten Betrieben
Betriebe, die in der Nachbarschaft von gesperrten Betrieben liegen, werden durch Tierärztinnen und Tierärzte besucht. Dabei beurteilen sie den Gesundheitszustand der Schweine. Sollten bei diesen Besuchen hustende Tiere oder solche gefunden werden, bei denen eine Infektion mit EP nicht ausgeschlossen werden kann, entnehmen die Tierärztinnen oder Tierärzte Proben und lassen sie auf EP untersuchen.
Diese Kontrollen in den benachbarten Betrieben sind unerlässlich für die Überprüfung, ob sich die Infektion mit EP weiter ausgebreitet hat. Mittlerweile sind die Betriebe, die von einer möglichen Verschleppung am ehesten betroffen sein könnten, überprüft. Dabei mussten bisher keine Infektionen ausserhalb des betroffenen Schweinerings festgestellt werden.
Weiterhin wachsam bleiben
Alle Schweinehaltenden müssen verdächtige Symptome wie Husten einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden, damit diese oder dieser die nötigen Abklärungen treffen kann. Tierbewegungen sind fristgerecht zu erfassen, Begleitdokumente vollständig auszufüllen und die angeordneten Einschränkungen des Tierverkehrs einzuhalten.
Die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen wie Personenschleusen, Kleiderwechsel und die Desinfektion von Händen und Stiefeln schützen den eigenen Bestand und verhindern die Verschleppung des Erregers.








