Kanton Luzern: Neues Velowegnetz – Gemeinden werden entlastet
Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung zum Fuss- und Veloverkehr verabschiedet. Im Kanton Luzern sinkt der Finanzierungsdruck für die Gemeinden.

Der Regierungsrat hat die Ergänzung des kantonalen Richtplans zum Fuss- und Veloverkehr verabschiedet. Nach der öffentlichen Auflage wurde die Vorlage punktuell angepasst und präzisiert. Die strategischen Ziele und Stossrichtungen werden nun dem Kantonsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit dem neuen kantonalen Velokonzept will der Kanton Luzern den Veloverkehr als nachhaltige und gesunde Mobilitätsform fördern und ein sicheres, durchgängiges und direktes Velowegnetz schaffen. Damit setzt der Kanton Luzern einerseits den Auftrag aus dem neuen Bundesgesetz über die Velowege um. Andererseits erfüllt er politische Aufträge aus dem Kantonsrat und die strategischen Vorgaben aus dem Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern sowie dem Planungsbericht Klima und Energie.
Um das Velowegnetz Alltag und Freizeit (exkl. Mountainbike) behördenverbindlich zu verankern, fand vom 17. April bis 16. Juni 2026 die öffentliche Auflage einer Ergänzung des kantonalen Richtplans (Kapitel 32 und Richtplankarte) statt. Dabei gingen 79 Stellungnahmen mit 479 Anträgen und Bemerkungen ein. Nach dem Mitwirkungsverfahren wurde die Vorlage, die grundsätzlich eher auf Zustimmung stiess, überarbeitet.
Weniger Umsetzungs- und Finanzierungsdruck
Die Überarbeitung betrifft verschiedene Präzisierungen im Richtplantext und in den Koordinationsaufgaben. So hält der Richtplan nun noch klarer die wesentlichen Eckpunkte des Velokonzepts und das Velowegnetz fest, während die Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung vollständig im kantonalen Weggesetz und der Wegverordnung geregelt werden. Die Gesetzesrevision läuft aktuell parallel zur Richtplanrevision.
Wesentliche Änderungen nach der Vernehmlassung sind weiter die Ausweitung des Anordnungsspielraums auf das ganze kantonale Velowegnetz und der Grundsatz, dass die Umsetzung des Velowegnetzes etappen- und stufenweise erfolgen soll. Damit bleibt die Gesetzgebung flexibel und der Umsetzungs- und Finanzierungsdruck bei Kanton und Gemeinden sinkt. Zudem wurden einzelne Verbindungen umklassiert oder ganz gestrichen.
Dies insbesondere mit Blick auf die Kosten, die im Basisnetz auf die Gemeinden zukommen werden. Im Bereich des Mountainbikens wurde die Abstimmung mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern und den Anliegen der Wildtierökologie verstärkt. Zudem soll sich der Kanton Luzern künftig an den Kosten für die Planung der Mountainbikewege durch die Regionalen Entwicklungsträger beteiligen.
Weggesetz regelt Zuständigkeiten und Finanzierung
Parallel zur Anpassung des Richtplans arbeitet der Kanton Luzern an der Totalrevision des Weggesetzes und der Wegverordnung. Auch dazu fand im Frühling 2026 die Vernehmlassung statt. Das Weggesetz mit der zugehörigen Verordnung regelt insbesondere die Zuständigkeiten und die Finanzierung bei der Umsetzung des Velowegnetzes und konkretisiert damit die Vorgaben des Richtplans.
Die Überarbeitung der Vorlagen nach der Vernehmlassung ist noch in Arbeit. Das Inkrafttreten ist im Herbst 2027 vorgesehen.
Nächste Schritte
Der Kantonsrat wird nun über die strategischen Ziele und Stossrichtungen des Richtplan-Kapitels 32 «Fuss- und Veloverkehr» beraten. Der Regierungsrat hat in eigener Kompetenz die detaillierten Netzpläne und Koordinationsaufgaben verabschiedet. Nach dem Beschluss durch den Kantonsrat wird das Kapitel 32 wieder in den kantonalen Richtplan integriert und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.






