Die Verhandlungen über eine Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen dem Personal und dem Luzerner Kantonsspital (Luks) sowie der Luzerner Psychiatrie (Lups) dauern länger als geplant. Weil der Vertragsentwurf anders als vorgesehen nicht bis Ende 2020 vorliegt, wird die Urabstimmung beim Personal verschoben.
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Ein Bett im Kantonsspital Luzern. - Keystone

Die Verhandlungen über eine Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen dem Personal und dem Luzerner Kantonsspital (Luks) sowie der Luzerner Psychiatrie (Lups) dauern länger als geplant. Weil der Vertragsentwurf anders als vorgesehen nicht bis Ende 2020 vorliegt, wird die Urabstimmung beim Personal verschoben.

Sie soll neu im 2. Halbjahr 2021 stattfinden, darauf hätten sich beide Verhandlungsseiten geeinigt, teilten sie am Freitag gemeinsam mit. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass man einen sportlichen Zeitplan gewählt habe, was sich nun bestätige, hiess es bei der Arbeitnehmervertretung am Freitag auf Anfrage. Über den Inhalt der Verhandlungen habe man Stillschweigen vereinbart.

Die Mitarbeitenden von Luks und Lups sollen einen GAV erhalten, weil die beiden Institutionen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Beim Luks passiert dies bereits 2021, bis zur Einführung des neuen Personalrechts dürfte es noch bis Mitte 2022 dauern.

Daher soll eine Übergangsregelung gelten, die im Rahmen der GAV-Verhandlungen besprochen wurde. Demnach gelten die bisherigen Anstellungsbedingungen weiterhin, der Kündigungsschutz und die Mitwirkungsvereinbarung mit der Personalkommission bleiben bestehen. Bei der Lups erübrigt sich eine Übergangslösung, weil es erst 2022 zur AG wird.

Der Entwurf des GAV soll gemäss Spitalgesetz den bisherigen Anstellungsbedingungen entsprechen. Bis spätestens Mitte 2022 muss eine Urabstimmung über den GAV stattfinden. Das Luzerner Kantonsspital zählt über 7000 Mitarbeitende, bei der Psychiatrie sind es 1200.

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