Wie die Gemeinde Niederdorf mitteilt, wird für die Planung des Bau- und Strassenlinienplans Im Hänseliacker das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
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Gestützt auf § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird für die Planung des Bau- und Strassenlinienplans Im Hänseliacker das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt, so die Gemeinde Niederdorf.

Die Planungsakten mit dem Planungsbericht und dem Bau- und Strassenlinienplan werden vom 3. Juni 2021 bis 17. Juni 2021 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und können auf der Gemeindewebseite www.niederdorf.ch eingesehen werden.

Allfällige Einwendungen und Vorschläge zum Bau- und Strassenlinienplan Im Hänseliacker sind innerhalb der vorgängig genannten Mitwirkungsfrist in schriftlicher Form und begründet an den Gemeinderat Niederdorf zu richten.

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