Liestal genehmigt das neue Polizeireglement
Wie die Gemeinde Liestal berichtet, tritt das neue Polizeireglement ESL 700.1 per 1. Oktober 2021 in Kraft.

Nach einer Totalrevision des alten Polizeireglements aus dem Jahr 1978 hat der Einwohnerrat anlässlich seiner Sitzung vom 17. März 2021 das neue Polizeireglement ESL 700.1 genehmigt.
Nachdem es von der Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft genehmigt wurde, hat es der Stadtrat per 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Änderungen des neuen Reglements sind: Verstösse gegen das Polizeireglement können mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
Bei Bezahlung einer Ordnungsbusse gilt die Schuld als anerkannt und die Person wird nicht registriert. Der Ordnungsbussenkatalog befindet sich im Anhang zum Polizeireglement. Anzeigen an den Stadtrat sind weiterhin möglich.
Die Nachtruhe beginnt mit dem neuen Reglement um 22 Uhr
Das Hundereglement ist in das Polizeireglement integriert und wurde somit ausser Kraft gesetzt. Als neue Strafbestände wurden Littering, insbesondere auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, das Spucken auf den Boden oder ausspucken von Kaugummis sowie das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum aufgenommen.
Der Beginn der Nachtruhe wurde in den Quartieren unter der Woche von 23 auf 22 Uhr reduziert. Das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art ist nur am 1. August auf den 2. August bis 00.30 Uhr erlaubt. Ausserhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk, auch am Silvester, nur mit Bewilligung erlaubt.
Die Schaufensterbeleuchtung muss zwischen Mitternacht Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet werden. Dies gilt auch für dekorative private Aussenbeleuchtung wie z.B. Weihnachtsbeleuchtungen.