Kanton Basel-Landschaft: Kostenerfassung der Pflegeheime wird neu geregelt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gibt die totalrevidierte Erfassungsmethodik für die Alters- und Pflegeheime zur Anhörung frei.

Die «Erfassungsmethodik» ist ein Anhang der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung. Sie ist eine kantonale Vorgabe für die Alters- und Pflegeheime (APH) zur Kostenermittlung und Leistungserfassung. Die Erfassungsmethodik soll totalrevidiert und mit einem Management Letter ergänzt werden.
Der Regierungsrat hat den Entwurf der geplanten Änderungen den Gemeinden, Versorgungsregionen, Alters- und Pflegeheimen, den betroffenen Verbänden sowie den Ämtern zur Anhörung freigegeben.






