Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, soll das Kantonale Integrationsprogramm zur Förderung der Integration von ausländischen Personen fortgesetzt werden.
Basel-Land
Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft. - Keystone
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Seit 2014 werden mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) in sieben Förderbereichen spezifische Massnahmen zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung finanziert.

Der Bund unterstützt das Programm mit Geldern in gleicher Höhe wie Kanton und Gemeinden zusammen.

Die Schwerpunkte liegen im Ausländerbereich in der Sprachförderung, frühe Kindheit und Beratung.

Gelder für Weiterentwicklung des Programmes

Das KIP mit seinen Massnahmen wie Deutschkursen für Migranten, Informations- und Beratungsangeboten sowie Deutschförderung für Kinder im Vorschulalter hat sich bewährt und trägt massgeblich zur Erfüllung des Integrationsauftrages bei.

Im November 2021 hat das Stimmvolk einen Kredit für die Fortführung des KIP 2 für die Jahre 2022 und 2023 gutgeheissen.

Um das Programm zielgerichtet weiterzuführen und weiterzuentwickeln, werden für die Jahre 2024 bis 2027 Gelder in Höhe von circa 1,7 Millionen Franken pro Jahr benötigt, wovon die Hälfte vom Bund übernommen wird.

Fokus auf Wirkungs- und Leistungsmessung

Um die Qualität und die Wirksamkeit der Massnahmen auf einem hohen Niveau zu halten, sind neben der Leistungsüberprüfung im Rahmen der kantonalen Projektförderung zwei grössere Evaluationen und eine Studie innerhalb von vier KIP-Jahren geplant.

Die beiden Evaluationen «Ausländerdienst – Dienstleistung, Information und Beratung» und «SRK BL, Programm ‹mitten unter uns›» sowie die Studie der Bedarfserhebung «Überprüfung der aktuellen Sprachsubventionierung» sollen zur Qualitätsförderung beitragen.

Fortsetzung der bewährten Massnahmen

Die langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit den regionalen NGOs wie Ausländerdienst BL (ALD), SRK BL und Heks Geschäftsstelle beider Basel wird weitergeführt, während mit der Beratungsstelle für binationale Paare und Familien beider Basel neu eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden soll.

Das im Jahr 2021 gestartete Pilotprojekt «Öffnung der Institutionen», das zum Ziel hat, Zugangsbarrieren bei Institutionen wie Schulen, Verwaltungen, Spitälern et cetera zu minimieren, wird weitergeführt und konkretisiert, um Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit für die ausländische Wohnbevölkerung zu gewährleisten.

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