Für die Covid-Ausfallentschädigung bei Kinderbetreuungs-Einrichtungen sollen die Baselbieter Gemeinden wie auch der Kanton aufkommen.
Die Landeskanzlei Liestal.
Die Landeskanzlei Liestal. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Landrat verabschiedete am Donnerstag, 30. März 2023, in der zweiten Lesung diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes einstimmig mit 78 Stimmen.

Die Gemeinden übernehmen demnach 1,6 Millionen Franken, der Kanton 1,1 Millionen.

Der Bundesrat hatte im Frühling 2020 dazu aufgerufen, aufgrund der Covid-19-Pandemie Kinder wenn möglich privat zu betreuen.

Viele Eltern kündigten die Verträge, da sie die Betreuungsplätze nicht mehr nutzten. Dies führte zu Einnahmeausfällen bei den Betreuungseinrichtungen.

Zwei Notverordnungen stammen aus dem Mai 2020

Der Regierungsrat verabschiedete deshalb im April 2020 zwei Notverordnungen zur Sicherung der Kinderbetreuung. Der Landrat genehmigte die beiden Notverordnungen im Mai 2020.

Er beauftragte den Regierungsrat gleichzeitig damit, die Ausfallentschädigung in ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu überführen.

Der Auftrag wird mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt, die eine Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden vorsieht.

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