Himmelried

    Erweiterte Leinenpflicht für alle Hunde in Himmelried

    Nau.ch Lokal
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    Laufental,

    Wie die Gemeinde Himmelried mitteilt, gilt die generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald ab dem 1. April bis 31. Juli 2023.

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    Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt die generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

    Die ausgeweitete Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert.

    Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

    Wie bis anhin gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, wenn Hunde nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.

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