Duggingen BL: Urnen tragen kostet neu 90 Franken pro Stunde
Der Gemeinderat von Duggingen BL hat die Bestattungs- und Friedhofsverordnung überarbeitet. Das Tragen von Urnen und Särgen wird neu nach Aufwand verrechnet.

Der Gemeinderat hat die Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofsreglement überarbeitet. Neu können Bewilligungen für die Bestattung von auswärts niedergelassenen Personen durch die Gemeindeverwaltung erteilt werden. Ablehnende Entscheide werden weiterhin dem Gemeinderat vorgelegt.
Zudem werden die Kosten für das Tragen von Urnen und Särgen künftig nach effektivem Aufwand verrechnet. Für Mitarbeitende der Gemeinde gilt ein Stundenansatz von CHF 90, externe Trägerinnen und Träger werden mit CHF 80 pro Stunde entschädigt.
Die revidierte Verordnung sowie die entsprechenden Gebührenansätze wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 genehmigt.










