Dittingen ist an der Planung des Gewässerraums dran
Wie die Gemeinde Dittingen mitteilt, gilt bis zur Festlegung des definitiven Gewässerraums der zurzeit rechtskräftige provisorische Gewässerraum.

Beim Gewässerraum handelt es sich um eine überlagernde Schutzzone, welche mit einer vorbestimmten Breite entlang aller Gewässer im Uferbereich festgelegt werden muss.
Ziel des Gewässerraums ist, die Flächen, welche ein Gewässer zur Erfüllung seiner Funktionen in Zukunft benötigt, räumlich und öffentlich-rechtlich sicherzustellen und vor Überbauung zu schützen.
Die Gemeinde Dittingen ist verpflichtet, den Gewässerraum in ihrer kommunalen Nutzungsplanung im Siedlungsgebiet festzulegen.
Bis zur Festlegung des definitiven Gewässerraums durch die Gemeinde gilt der zurzeit rechtskräftige und breiter angelegte provisorische Gewässerraum nach den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung.
Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben
Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Dittingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 27. Oktober, bis zum Montag, 28. November 2022, öffentlich bei der Gemeindeverwaltung auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 28. November 2022 schriftlich an den Gemeinderat Dittingen einzureichen.