Wie die Gemeinde Brislach bekannt gibt, bittet sie Hauseigentümer, ihre Sträucher und Bäume entlang der Strassen bis an die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Hauseigentümer werden gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie beziehungsweise die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.

Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass eine gute Übersicht gewährleistet bleibt. Pflanzungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Insbesondere dürfen sie die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigen.

Regelmässige Überprüfung von Strassenvegetation

Gemäss Strassenreglement der Gemeinde Brislach dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Gemeindestrassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn und Parkfelder um mindestens 4,5 Meter und das Trottoir um mindestens 2,5 Meter überragen.

Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern.

Einfriedungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.

Diese Arbeiten sind je nach Bedarf auszuführen und die Situation in regelmässigen Abständen neu zu bewerten.

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