Küssnacht (SZ)

    Küssnacht bereinigt das Inventar der geschützten Bauten

    Gemeinde Küssnacht
    Gemeinde Küssnacht

    Küssnacht,

    Wie die Gemeinde Küssnacht informiert, starten bereits im April 2023 Feldarbeiten an potenziellen Schutzobjekten. Am Ende trifft Regierungsrat die Entscheidung.

    Im Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ).
    Im Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Per 1. Januar 2020 hat der Regierungsrat das neue Denkmalschutzgesetz und die dazugehörige Denkmalschutzverordnung in Kraft gesetzt.

    Einen wesentlichen Bestandteil des neuen Gesetzes bildet die Inventarbereinigung der geschützten Bauten und Objekte.

    Die kantonale Denkmalpflege hat nun das Büro Archeos GmbH aus Jegenstorf mit der Inventarisationsarbeiten im Bezirk Küssnacht beauftragt.

    Dieses Büro bereitet sich aktuell mit Literatur- und Quellenstudium auf die nächsten Arbeitsschritte vor. Es ist geplant, Anfang April 2023 mit den sogenannten Feldarbeiten zu starten.

    Mit Eigentümern wird Kontakt aufgenommen

    Dabei werden die beauftragen Personen eine Sichtung des Baubestandes vom öffentlichen Raum aus in Angriff nehmen.

    Das Büro Archeos GmbH wird sich gelegentlich mit den Eigentümern potenzieller Schutzobjekte telefonisch oder schriftlich in Verbindung setzen, um allenfalls bestimmte Objekte besichtigen zu können und dadurch einen umfassenden Einblick zu gewinnen.

    Dies Besichtigungen sind für Herbst 2023 geplant.

    Das bisherige, lediglich behördenverbindliche Kantonale Inventar für geschützte Bauten und Objekte (KIGBO) wurde inzwischen durch das eigentümerverbindliche Kantonale Schutzinventar (KSI) ersetzt.

    Der Regierungsrat entscheidet abschliessend

    Diese Überführung wurde gleichzeitig zum Anlass genommen, um das Schutzinventar gemeindeweise zu bereinigen.

    Das Amt für Kultur erarbeitet zusammen mit externen Fachbüros und unter Einbezug der Standortgemeinden Vorschläge zur Bereinigung der Inventarlisten.

    Über die KSI-Entlassungen oder KSI-Neuaufnahmen entscheidet der Regierungsrat nach Anhörung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

    Weitere Informationen gibt es auf der Website des Kantons Schwyz.

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