Am (heutigen) Montag findet die zweite Berufungsverhandlung zum tödlich ausgegangenen Polizeieinsatz in Malters vom März 2016 statt.
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Das Kantonsgericht Luzern sah sich nach der ersten Verhandlung nicht im Stande, ein Urteil zu fällen. Es liess ein Gutachten einholen. Darin wurde abgeklärt, ob die Frau, die sich beim Einsatz erschossen hatte, urteilsfähig war. Dies konnte das Kantonsgericht nach eigenen Angaben aufgrund der bislang vorhandenen Akten nach der ersten Berufungsverhandlung nicht zuverlässig beurteilen. Die Parteien sollen nun die Gelegenheit erhalten, zum Gutachten Stellung zu beziehen.

Am 9. März 2016 war die Luzerner Polizei wegen einer Hanfplantage in ein Gebäude in einem Weiler bei Malters eingedrungen. In dem Haus hielt sich die psychisch kranke Mutter des Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deswegen im August 2018 in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht Luzern wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden.

Gegen den erstinstanzlichen Freispruch der beiden Polizeikader hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er wirft der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und damit den Suizid der Mutter provoziert zu haben.

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