Förderfonds wird angepasst: Grünflächen und Solar profitieren
Der Stadtrat Arbon entwickelt den Energie- und Umweltfonds weiter. Niedrigere Mindestflächen bei Begrünungen und neue Regeln schaffen mehr Anreize vor Ort.

Der Energie- und Umweltfonds der Stadt Arbon wird per 1. September 2026 in verschiedenen Punkten angepasst. Wie die Stadt Arbon mitteilt, hat der Stadtrat beschlossen, einzelne Förderbedingungen zu vereinfachen, an technische Entwicklungen anzupassen und insbesondere die Förderung in den Bereichen Begrünung und Biodiversität weiterzuentwickeln.
Das Förderprogramm des Energie- und Umweltfonds (EUF) besteht seit Mai 2023 und wird von der Arboner Bevölkerung rege genutzt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden nun bei verschiedenen Fördermassnahmen die Voraussetzungen angepasst, Unklarheiten beseitigt und wenig beanspruchte Kategorien weiterentwickelt. Die Änderungen wurden vorgängig mit der Energie- und Umweltkommission beziehungsweise der Grünraumkommission beraten.
Fensterersatz und Solaranlagen
Bei der Förderung von Fenstersanierungen ist künftig nicht mehr das Baubewilligungsjahr des Gebäudes massgebend, sondern das Alter der zu ersetzenden Fenster. Förderberechtigt ist der Ersatz von Fenstern mit Baujahr 2005 oder älter.
Auch die Bedingungen für thermische Solaranlagen werden vereinfacht. Neu können zudem PVT-Anlagen, die Solarthermie und Photovoltaik kombinieren, sowohl von der Förderung für thermische Solaranlagen als auch von jener für Photovoltaikanlagen profitieren.
Biodiversität stärker gefördert
Anpassungen gibt es auch bei verschiedenen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität. Bei Dachbegrünungen wird die erforderliche Mindestfläche von 50 auf 25 Quadratmeter reduziert, sodass künftig auch kleinere Dachflächen oder beispielsweise Randbereiche neben Photovoltaikanlagen genutzt werden können.
Der Förderbeitrag sinkt gleichzeitig von 50 auf 40 Franken pro Quadratmeter. Bei Fassadenbegrünungen entfällt die bisherige Mindestfläche; neu werden 25 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken übernommen.
Die bisher gemeinsame Fördermassnahme «Pflanzung Baum/Hecke» wird aufgeteilt. Für Obstbäume werden künftig pauschal 100 Franken, für übrige Bäume 200 Franken ausgerichtet. Bei Hecken beträgt der Förderbeitrag 40 Franken pro Laufmeter. Zudem können mit einem Gesuch mehrere Bäume gefördert werden. Auch naturnahe Grünflächen werden künftig bereits ab einer umgestalteten Fläche von 50 statt bisher 100 Quadratmetern unterstützt.
Mehr Spielraum schafft die Stadt schliesslich bei sogenannten Spezialprojekten. Für solche Projekte können künftig je nach Beurteilung bis zu 50 Prozent der Kosten und maximal 20'000 Franken übernommen werden. Die entsprechenden Richtlinien zur Bestimmung der Förderhöhe werden von den zuständigen Fachkommissionen festgelegt.
Bereits mehr als 650'000 Franken zugesichert
Der Energie- und Umweltfonds unterstützt Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und weitere Umweltmassnahmen. Bis Ende Juni 2026 gingen insgesamt 307 Fördergesuche ein. Für 286 Gesuche wurden Förderbeiträge von insgesamt mehr als 650'000 Franken zugesichert. 205 der unterstützten Projekte sind bereits umgesetzt. Dafür wurden mehr als 360'000 Franken ausbezahlt.
Die bis Ende Juni eingereichten Gesuche stehen für geplante Gesamtinvestitionen von knapp 17,5 Millionen Franken. Auf jeden zugesprochenen Förderfranken entfallen damit Investitionen von 25.86 Franken. Die Zahlen zeigen, dass der Energie- und Umweltfonds über die direkten Förderbeiträge hinaus erhebliche Investitionen in Energie- und Umweltmassnahmen in Arbon anstösst.
Die beschlossenen Anpassungen des Förderprogramms treten am 1. September 2026 in Kraft.






