Opfikon

    Änderung bei Zuständigkeit für Liftkontrolle in Opfikon

    Nau.ch Lokal
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    Kloten,

    Die Abteilung Bau und Infrastruktur der Stadt Opfikon ist ab dem 1. Januar 2025 wieder für Kontrolle der Aufzugs- und Beförderungsanlagen zuständig.

    Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon.
    Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Wie die Stadt Opfikon berichtet, wurde mit der Verselbständigung der städtischen Werke die Zuständigkeit für die Kontrolle der Aufzugs- und Beförderungsanlagen (Liftkontrolle) 2003 an die Energie Opfikon AG übertragen.

    Der Stadtrat hat beschlossen, die Auslagerung der Zuständigkeit aufzuheben, da die Aufzugs- und Beförderungsanlagen im Baugesetz geregelt sind.

    Daher ist ab dem 1. Januar 2025 wieder die Abteilung Bau und Infrastruktur für die Bewilligung und Kontrolle zuständig.

    Sämtliche Prüfungs- und Kontrollaufgaben werden weiterhin durch die beauftragte Firma Goetschi Ingenieurbüro AG wahrgenommen.

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