Individuelle Prämienverbilligung 2020 in Wattwil
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen.

Massgebend für eine Verbilligung bzw. deren Berechnung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse am 1. Januar 2020. Berechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2020 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die Prämienverbilligung ohne Anmeldung durch den Krankenversicherer direkt auf der Prämienrechnung gutgeschrieben. Für die Genehmigung der jährlichen Prämienverbilligungen ist im Kanton St.Gallen die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) zuständig.
Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen haben von der SVA bis Ende Dezember 2019 ein vorgedrucktes Anmeldeformular 2020 zugestellt bekommen, welches auch direkt an die SVA St.Gallen retourniert werden muss. Personen, die keine vorgedruckte Anmeldung erhalten, können das elektronische Formular auf www.svasg.ch/ipv-online aufrufen und online ausfüllen.