Wattwil

Gemeinde Wattwil nimmt Stellung zu Windenergieanlagen

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

In Wattwil kommen für den Kanton zwei Gebiete für Windenergieanlagen infrage. Laut Gemeinde ist ein solches Projekt nüchtern und sachlich zu beurteilen.

Blick auf die Gemeinde Wattwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Wattwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Wattwil berichtet, hat der Gemeinderat in der Anhörung des Kantons zu den Eignungsgebieten seine Position bekräftigt, dass Windenergieanlagen und die Voraussetzungen dafür in den vorgesehenen Verfahren nüchtern und sachlich zu prüfen und zu beurteilen sind.

Parallel dazu hat er die Zulässigkeit eines kommunalen Initiativbegehrens des Vereins «Älpli Gegenwind» zur Ergänzung des Baureglements der Gemeinde festgestellt.

Zwei Eignungsgebiete wurden in Wattwil evaluiert

Um die Eignungsgebiete zu eruieren und unter Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen zu bewerten, hat der Kanton eine umfassende Gesamtanalyse vorgenommen.

Auf dem Gemeindegebiet von Wattwil wurden zwei Eignungsgebiete evaluiert, welche die Anforderungen für eine Aufnahme in die Richtplananpassung des Kantons erfüllen: Krinau und Laad.

Der Gemeinderat beurteilt die Situation sachlich

In seiner Stellungnahme hat der Gemeinderat Wattwil seine Position bekräftigt.

Er ist grundsätzlich offen gegenüber geeigneten Projekten, beurteilt die Situation jedoch laufend nüchtern und sachlich anhand der faktischen Grundlagen und Rahmenbedingungen.

Der Standort Krinau ist im kantonalen Richtplan bereits festgesetzt. Der Standort Laad war für den Gemeinderat neu.

Die erfolgte Prüfung der beiden Gebiete und ihre Beurteilung sind für den Gemeinderat jedoch nachvollziehbar.

Er hat keine Anhaltspunkte oder Erkenntnisse, aufgrund derer er die Evaluationen infrage stellen müsste.

Verfahren zu Eignungsgebieten weiterverfolgen

«Wir anerkennen die methodische Grundlagenarbeit des Kantons», erklärt Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner.

«Sie bildet die notwendige Basis für die bevorstehenden weiteren Mitwirkungs- und Verfahrensschritte.

Der Gemeinderat wird nach deren Abschluss in Kenntnis der Ergebnisse über eine Anpassung des kommunalen Richtplans befinden.»

Mit Blick auf die übergeordneten Vorgaben und die parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene beurteilt der Gemeinderat ein kantonales Koordinationsverfahren mit den notwendigen Sondernutzungsplanungen, Umweltverträglichkeits- und weiteren Prüfungen als sinnvoll.

Die Initiative zum Baureglement ist zulässig

Parallel zur kantonalen Anhörung hatte der Gemeinderat die Zulässigkeit eines kommunalen Initiativbegehrens von «Älpli Gegenwind» zu beurteilen.

Damit will der Verein das Baureglement der Gemeinde ergänzen um eine Abstandsregel für Windenergieanlagen von mindestens 700 Metern zu Wohngebäuden und zu Schutzgebieten von nationaler Bedeutung.

Der Gemeinderat kam in einer eingehenden Interessenabwägung aller demokratiepolitischen, juristischen und fachlichen Gegebenheiten zum Schluss, dass das Initiativbegehren des Vereins «Älpli Gegenwind» zugelassen wird.

Es überwogen die demokratiepolitischen Aspekte, damit sich die Bevölkerung in diesem Rahmen informieren und äussern kann.

Es ist jedoch fraglich, ob die Abstandsregel im Baureglement Wirkung zeigt

Wenn die Initiative frist- und formgerecht angemeldet wird, kann sie anschliessend amtlich publiziert werden und die Sammlung der notwendigen 500 Unterschriften starten.

«Allerdings ergab die Prüfung auch, dass aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen fraglich ist, ob diese Abstandsregel im Baureglement auch tatsächlich Wirkung entfalten wird», ergänzt Alois Gunzenreiner.

«Für Windenergieanlagen ausserhalb der Bauzonen sind zwingend Sondernutzungsplanungen vorzunehmen und primär die Umwelt- und Immissionsschutz-Bestimmungen einzuhalten.

Darauf mussten wir mit der Feststellung der Zulässigkeit hinweisen.»

Sorgfältige und sachliche Beurteilung

Über die Ergebnisse der beiden Prüfungen informierte Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner an einem Parteiengespräch.

Die Parteivertretungen tauschten sich mit einer Vertretung der Thurwerke AG und Gemeinderat Simon Seiler, Präsident der Energiekommission, zur Windenergie und ihren Möglichkeiten aus.

Die Anwesenden waren sich einig, dass die damit verbundenen Fragen im Rahmen der demokratischen und planerischen Verfahren sorgfältig und sachlich zu beurteilen sind, dies insbesondere mit Blick darauf, drohende Energiemangellagen nachhaltig zu vermeiden und die Abhängigkeit von ausländischen Importen zu minimieren.

«Es braucht eine sachliche Abwägung»

«Letztlich sind zwei Dinge klar», fasst Alois Gunzenreiner zusammen.

«Einerseits muss der Anteil eigener und erneuerbarer Produktion am Energiemix rasch deutlich zunehmen, damit die Energieversorgung aufgrund des steigenden Strombedarfs auch bei uns in der Region langfristig gesichert werden kann.

Anderseits greift jede Anlage zur Energieproduktion welcher Art auch immer ins Landschaftsbild ein, genauso wie viele andere Infrastrukturen.

Dabei gibt es immer Interessenkonflikte. Umso mehr braucht es eine sorgfältige, sachliche Prüfung und Abwägung.»

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