Erneute Corona-Unterstützung von Selbständigerwerbenden

    Gemeinde Lindau
    Gemeinde Lindau

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    Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben können erneut unterstützt werden.

    Coronavirus
    Das Coronavirus. - Keystone

    Aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom 18. März 2020 konnten durch die Corona-Pandemie geschädigte Selbständigerwerbende in Kleinstbetriebe (1-2-Personenbetriebe) mit rückzahlbaren oder «A-fonds-perdu» Beiträgen unterstützt werden. Diese Gelder kamen in der Gemeinde Lindau in den Monaten April 2020 bis Juli 2020 zur Auszahlung.

    Am 5. November 2020 sandte Regierungsrat Ernst Stocker den Städten und Gemeinden im Kanton Zürich ein Schreiben mit der Miteilungen, dass Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben erneut unterstützt werden können und zwar in der Periode ab Oktober 2020 bis Dezember 2020 mit maximal einem Sechstel des Jahresumsatzes. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Unterstützung gegeben sein:

    - Die Nothilfe dient der Überbrückung einer Notlage aufgrund der Corona-Pandemie, insbesondere der Vermeidung einer Inanspruchnahme von Sozialhilfe

    - Die Nothilfe ergeht an Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Gemeinde, die ein Kleinstunternehmen mit höchstens zwei Vollzeitstellen führen.

    - Die Unterstützung erfolgt subsidiär zu den weiteren Leistungen des Bundes und des Kantons im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

    - Zur Liquiditätssicherung und zur Sicherung des Lebensbedarfs wird insgesamt höchstens einen Sechstel des Jahresumsatzes gewährt.

    Um das Antragsformular für Corona-Hilfe anzufordern und/oder um weitere Auskünfte zur Corona-Hilfe zu erhalten, wenden sich Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Gemeinde Lindau bis spätestens 15. Dezember 2020 an den Bereich Soziales, Florian Baumgartner, 044 206 44 10, [email protected].

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