Die Finanzdirektion hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung vom 31. März auf den 31 Mai erstreckt.
Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Die Steuererklärung kann im Jahr 2020 bis am 31. Mai 2020 eingereicht werden. Sie können mit dem Online-Formular Fristerstreckung eine weitere Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

Wenn Sie die Steuererklärung bis am 31. Mai 2020 einreichen, müssen Sie keine Verlängerung beantragen. Juristische Personen können beim Kantonalen Steueramt Zürich eine Verlängerung beantragen.

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