Neue Hundesteuer ab 1. Januar 2020

Die Hundesteuer gemäss Art. 24 – 27 des neuen Hundegesetzes (HuG) mit Gültigkeit ab 1. Januar 2020 wird auf einheitlich Fr. 110.– pro Hund festgelegt.

Achtsames Gehen
Spazieren (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton St. Gallen erliess am 13. Juni 2019 ein revidiertes Hundegesetz . Die Referendumsfrist blieb unbenützt.

Das neue Hundegesetz tritt somit per 1. Januar 2020 in Vollzug. Gemäss Art. 24 Abs. 1 HuG entrichten Hundehalter der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihnen im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist (neu, früher fünf Monate), eine Hundesteuer.

Keine Hundesteuer ist gemäss Abs. 2 zu entrichten für

– Blindenführ- und Behindertenhunde;

– Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;

– Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.

Im kantonalen Hundegesetz gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen erstem Hund und weiteren Hunden. Auch werden Hofhunde, Diensthunde für Armee, Polizei und Zoll sowie ausgebildete Hunde für öffentliche Aufgaben (z. B. Jagdhunde, Lawinensuchhunde) nicht mehr als Ausnahme erwähnt.

Für alle diese Hunde ist die ordentliche Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer beträgt für einen Hund je Kalenderjahr laut Art. 25 HuG zwischen Fr. 60.– und Fr. 200.–.

Gemeinde Eschenbach hatte keinen eigenen Tarif für die Hundesteuer

Der Gemeinderat legt jeweils die Höhe der Hundesteuer für die Gemeinde fest. Neu schreibt Art. 27 HuG vor, dass die Gemeinden dem Kanton für jeden Hund mit Hundesteuer einen Kantonsanteil von höchstens Fr. 10.– je Kalenderjahr zu entrichten haben.

Auf diesen neuen Grundlagen hatte der Gemeinderat nun die ab 1. Januar 2020 geltende Hundesteuer festzulegen. Bisher kannte die Gemeinde Eschenbach keinen eigenen Tarif für die Hundesteuer.

Darum kam die kantonale Bestimmung nach Art. 12 des alten Hundegesetzes zur Anwendung, welche die Taxe pro Hund genau festlegte. Die bisherige Taxe betrug deshalb für einen Hund Fr. 60.–, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 100.–.

Im Jahr 2018 wurden gemäss Hundekontrollstelle 712 Hunde in Eschenbach registriert. Dies ergibt bei den Hundetaxen einen Ertrag von Fr. 44'890.–.

Der Gesamtaufwand seitens Gemeinde liegt bei Fr. 71'830.–. Die grösste Kostenposition bilden die Robidog-Leerungen durch den Werkdienst.

Es resultiert also ein Fehlbetrag von rund 27'000 Franken. Zur Deckung des Gesamtaufwands 2018 hätte die Hundesteuer Fr. 100.– betragen müssen.

Neu kommt ab 1. Januar 2020 der erwähnte Kantonsanteil pro Hund hinzu. Die Berechnungen und die Tatsache, dass die Taxen seit 1985 unverändert geblieben sind, rechtfertigen laut Gemeinderat eine Erhöhung der Hundesteuer auf Fr. 110.– pro Hund. Der neue Tarif gilt ab 1. Januar 2020.

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