Rüti ZH: Gebührenreform bringt Ersparnisse für Vereine

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    Ab 1. April 2025 gelten neue Gebühren in Rüti, Vereine erhalten Bewilligungen für Festwirtschaften kostenlos, während Änderungen im Schwimmbad umgesetzt werden.

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    Die Rapperswilerstrasse in Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Rüti ZH informiert, hat der Gemeinderat verschiedene Gebühren angepasst und den revidierten Gebührentarif beschlossen. Dieser wird per 1. April in Kraft gesetzt. Grundlage der Anpassungen ist die Gebührenverordnung vom 15. Dezember 2021.

    Änderungen im Schwimmbad

    Anpassungsbedarf verortete der Gemeinderat in verschiedenen Bereichen. Im Schwimmbad gibt es gleich zwei Änderungen. Das Schwimmbad kann abends nicht mehr für Veranstaltungen gemietet werden.

    Weil solche Veranstaltungen eine angemessene Beleuchtung erfordern, müssten vor der Weiterführung des Angebots grössere Investitionen getätigt werden.

    Ein weiterer Grund für die Aufhebung des Angebots ist die bereits im ordentlichen Betrieb sehr starke Auslastung des Schwimmbadpersonals während der Badesaison. Der Gemeinderat verzichtet deshalb ab dieser Saison auf Abendveranstaltungen im Schwimmbad.

    Saisonkarten für Schulklassen entfallen

    Nicht mehr angeboten werden die Saisonkarten für auswärtige Schulklassen, da sie einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand verursacht haben. Anstelle dieser Saisonkarten zahlen Schülerinnen und Schüler künftig generell für einen Einzeleintritt nur noch 3 Franken statt wie bisher 4,50 Franken.

    Die Gesamtbeträge für Badibesuche auswärtiger Schulklassen bleiben damit unter dem Strich unverändert, wie eine Auswertung der bisherigen Nutzungszahlen ergeben hat.

    Bewilligungen für Festwirtschaften für Vereine und Ortsparteien gratis

    Weitere Anpassungen betreffen das Zivilstands-, das Friedhofs-, das Feuerwehr- und das Meldewesen, wo der Gemeinderat Tarife an die aktuellen Bereitstellungskosten sowie an die Tarife der umliegenden Gemeinden angepasst hat.

    Neu profitieren Ortsparteien, Vereine und gemeinnützige Institutionen davon, dass sie für Bewilligungen von Festwirtschaften nichts mehr zahlen müssen, wenn sie auf einen Alkoholausschank verzichten.

    Die Bewilligungen für alle anderen Betreiber von Festwirtschaften werden ab dem zweiten Tag von bisher 70 auf neu 30 Franken gesenkt. Auch Tarife für die Verwendung von Lautsprecheranlagen kosten nur noch am ersten Tag 70 Franken, an den Folgetagen sinkt dieser Ansatz neu auf 30 Franken.

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