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    Hinwil: Muslimische Bestattungen auf dem Friedhof Witikon

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    Wie die Gemeinde Hinwil mitteilt, bietet der Friedhof Witikon die Möglichkeit einer muslimischen Bestattung an.

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    Blick auf die Gemeinde Hinwil (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Häufig werden gläubige Muslime in ihrem oder in dem Heimatland ihrer Eltern beigesetzt. Zunehmend erfolgen islamische Beisetzungen aber auch in der Schweiz.

    Auch in Hinwil stellt man eine Zunahme an muslimischen Bestattungen fest.

    Beisetzungen nach dem Glauben des Islams laufen nach festgelegten Regeln ab, welche so auf dem Friedhof Hinwil nicht oder nur durch die Mietung eines Familiengrabes zu erfüllen sind, welche jedoch nicht in unbeschränkter Anzahl zur Verfügung stehen.

    Grabstätte für muslimische Verstorbene

    Auf dem Friedhof Witikon steht eine Grabstätte für muslimische Verstorbene zur Verfügung, welche die Kriterien der islamischen Begräbniskultur erfüllt.

    Für Gemeinden des Kantons Zürich besteht die Möglichkeit, die Grabstätte mit zu nutzen.

    Voraussetzung ist jedoch, dass ein Anschlussvertrag mit der Stadt Zürich abgeschlossen wird.

    Mit der Unterzeichnung des Anschlussvertrages kann das Bestattungsangebot zeitgemäss erweitert werden.

    Kosten für eine muslimische Bestattung

    Die Grabgebühren für muslimische Bestattungen auf dem Friedhof Witikon belaufen sich pro Kind bis elf Jahre auf 1900 Franken und für Verstorbene ab zwölf Jahren auf 3800 Franken, welche nach Abzug der Beiträge der Wohngemeinde gemäss Paragraf 46 der Bestattungsverordnung des Kantons Zürich von den Angehörigen übernommen werden müssen.

    Diese Praxis soll im Sinne einer Gleichbehandlung auch bei einer muslimischen Bestattung auf dem Friedhof Witikon angewendet werden.

    Mit der Vertragsunterzeichnung resultieren demnach keine Mehrkosten zu Lasten der Gemeinde.

    Der Beschluss des Gemeinderates hinsichtlich muslimischer Bestattungen auf dem Friedhof Witikon sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Grabgebühren werden amtlich publiziert und per 1. Januar 2024 in den Gebührentarif der Gemeinde Hinwil aufgenommen.

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