Ab Sommer 2026: Ferienbetreuung neu teilsubventioniert
Huttwil führt ab Sommer 2026 eine subventionierte Ferienbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder ein. Elternbeiträge werden einkommensabhängig erhoben.

Wie die Gemeinde Huttwil informiert, hat der Gemeinderat bereits zu Beginn seiner Legislatur 2025 bis 2028 die Einführung einer subventionierten Ferienbetreuung in der Gemeinde Huttwil als Legislaturziel festgelegt.
Im Frühjahr 2026 wurden die entsprechenden Weichen gestellt, damit in Zusammenarbeit mit der KIBE Region Huttwil AG die subventionierte Ferienbetreuung auf die Sommerferien 2026 eingeführt werden kann. Bereits die Tagesschule Huttwil wird von der KIBE Region Huttwil AG für die Gemeinde durchgeführt.
Die Einführung einer subventionierten Ferienbetreuung ist ein Legislaturziel des Gemeinderats Huttwil. Am 13. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Umsetzung dieses Angebots beschlossen. An seiner Sitzung vom 30. März 2026 hat er zudem die erforderliche Anpassung der Bildungsverordnung verabschiedet und damit die rechtliche Grundlage geschaffen. Das neue Angebot wird erstmals ab den Sommerferien 2026 umgesetzt.
Weiterentwicklung des bestehenden Angebots
In der Gemeinde Huttwil besteht bereits ein Ferienbetreuungsangebot, welches die KIBE Region Huttwil AG aufgebaut hat. Dieses wurde bisher vollständig durch die Eltern finanziert.
Mit dem vorliegenden Entscheid des Gemeinderats wird das bestehende Angebot in ein teilsubventioniertes System überführt, in dem sich Gemeinde, Kanton und Eltern die Kosten aufteilen. Dabei wird die Zusammenarbeit zwischen der KIBE Region Huttwil AG und der Gemeinde Huttwil, welche bereits für die Tagesschule besteht, ergänzt und vervollständigt.
Rechtliche Grundlage und Finanzierung
Mit der Anpassung der Bildungsverordnung, welcher der Gemeinderat am 30. März 2026 genehmigt hat, schafft die Gemeinde Huttwil die rechtliche Grundlage für die Mitfinanzierung der Ferienbetreuung.
Gleichzeitig werden darin die Elternbeiträge geregelt, welche künftig einkommensabhängig ausgestaltet sind. Pro Betreuungstag und Kind betragen die Elterngebühren zwischen 30 und 60 Franken. Der Gemeinderat beschränkt den Gemeindeanteil des Angebotes auf ein maximales Kostendach von 20'000 Franken pro Jahr.
Das Angebot entspricht den Vorgaben des Kantons Bern für schulergänzende Betreuungsangebote. Durch die Beteiligung der Gemeinde können kantonale Beiträge ausgelöst werden. Dies führt insgesamt zu einer finanziellen Entlastung der Erziehungsberechtigten.
Angebot und Umsetzung
Die Ferienbetreuung richtet sich an Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Vorgesehen ist ein halb- und ganztägiges Betreuungsangebot während definierter Ferienwochen.
Detaillierte Informationen zu Anmeldeverfahren, Durchführung und Betreuungszeiten für die Ferienbetreuung in den Sommerferien 2026 werden im Verlauf vom Mai 2026 veröffentlicht.









