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Herisau AR: GPK-Entschädigung soll klarer geregelt werden

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In Herisau AR legt der Gemeinderat dem Einwohnerrat eine Teilrevision des Entschädigungsreglements vor. Das Geschäft ist für den 16. September traktandiert.

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Herisau AR: GPK-Entschädigung soll klarer geregelt werden (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat die Teilrevision des Reglements über die Entschädigung der Behörden. Er kommt damit einer Motion nach, die der Einwohnerrat am 3. Juni überwiesen hat. Darin wird gefordert, die Entschädigung für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Einwohnerrates genauer zu regeln.

Die Praxis bezüglich Sitzungsgelder war in den letzten Jahren nicht einheitlich gehandhabt worden. Wie bisher wird die GPK mit ihren fünf Mitgliedern jährlich mit 8'000 Franken entschädigt. Neu ist aber klarer definiert, wann zusätzlich ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird.

Das Geschäft ist für den 16. September traktandiert. Stimmt der Einwohnerrat zu, unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum.

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