Günsberg

    Kündigungsfrist des Antennenstandortes in Günsberg

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    Wie die Gemeinde Günsberg informiert, muss der aktuelle Antennenstandort von der Gemeinde per Ende 2023 gekündigt werden.

    Der Gemeinderat. - Symbolbild

    Die Gemeinde Günsberg hat beim Kanton eine gesonderte Voranfrage zu neuen Antennen-Standorten deponiert und wartet noch auf die Antwort.

    Der aktuelle Antennenstandort muss von der Gemeinde per Ende 2023 laut Gemeindebeschluss gekündet werden (Kündigungsfrist zwölf Monate).

    Dieses Thema beschäftigt dem Gemeinderat und wird an der Gemeindeversammlung im Dezember 2022 zum Traktandum.

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