Balm ermöglicht Härtefallhilfen für Grossunternehmen

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    Grossunternehmen haben in Balm bei Günsberg nochmals vom 2. bis 22. November 2021 die Möglichkeit erhalten, ein Gesuch um Härtefallhilfen einzureichen.

    Der Gemeinderat. - Symbolbild

    Wie die Gemeinde Balm bei Günsberg mitteilt, erhalten Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken von 2. bis 22. November 2021 nochmals die Möglichkeit, ein Gesuch um Härtefallhilfen einzureichen.

    Die Umsetzung des Härtefallprogramms des Kantons Solothurn war von Beginn weg auf die von den behördlichen Corona-Massnahmen besonders stark betroffenen Branchen ausgerichtet. Insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche – Gastronomie, Hotellerie, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristischen Betriebe sowie Zulieferer und Detailhändler – wurden gezielt unterstützt.

    Härtefallbeiträge für Unternehmen

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verzichtet bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken auf eine Beschränkung der zu unterstützenden Branchen.

    Härtefallbeiträge für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken werden abschliessend vom Bund finanziert. Der Regierungsrat hat die Härtefallverordnung-SO entsprechend angepasst, so dass Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken nochmals vom 2. bis 22. November 2021 die Möglichkeit erhalten, ein Gesuch um Härtefallhilfen einzureichen.

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