Nutzung der Parkplätze beim OZ Bünt
Ab dem 1. Januar 2021 werden Kontrollen auf dem Parkplatz vor dem OZ Bünt durchgeführt.

Über mehrere Jahre kam es immer wieder zu Diskussionen und Reklamationen, weil Personen ihre Fahrzeuge vor dem Haupteingang zum OZ Bünt parkiert hatten. Durch die parkierten Fahrzeuge wären bei einem Notfall die Zufahrt der Blaulichtorganisationen wie Polizei, Sanität und Feuerwehr nicht mehr gewährleistet respektive auch eine Evakuation des Schulhauses behindert worden.
Aus diesem Grund wurden im Jahre 2014 auf der Wiese vor dem OZ Bünt neue Parkplätze geplant und erstellt. Die Parkberechtigung wurde aufgrund einer Einigung mit mehreren Einsprechern beschränkt.
Parkieren ist nur mit einer Parkkarte erlaubt. Seit der Fertigstellung der Parkplätze im Jahr 2015 kommt es nun regelmässig zu Reklamationen, weil einzelne Personen ihr Fahrzeug ohne entsprechende Parkbewilligung und trotz unmissverständlicher Signalisation auf dem Parkplatz abstellen.
Vorgehen ab 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 werden Kontrollen auf dem Parkplatz vor dem OZ Bünt durchgeführt. Personen, die ihr Fahrzeug ohne Parkbewilligung auf dem Parkplatz abgestellt haben, werden bei der Kantonspolizei St. Gallen, Polizeistation Gossau, zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei wird die Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen zur weiteren Beurteilung und Verfügung einer Busse weiterleiten. Eine Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen wird für den Fahrzeughalter eine Busse und Verfahrenskosten nach sich ziehen. Die Vereinspräsidentinnen und -präsidenten und die Schulverantwortlichen wurden über das erwähnte Vorgehen bereits schriftlich informiert.