Bernhardzell SG: Zwei Bussen nach Brand im Feuerwehr-Ausbildungszentrum
Nach dem Brand im Feuerwehr-Ausbildungszentrum in Bernhardzell SG hat die Staatsanwaltschaft zwei Feuerwehrleute gebüsst. Die Brandursache ist weiterhin offen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat im Verfahren rund um den Brandfall vom 25. auf den 26. Januar 2024 im Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell zwei Strafbefehle gegen zwei Angehörige der Feuerwehr wegen Übertretung des Gesetzes über den Feuerschutz erlassen. Die Untersuchung zur Brandursache ist weiterhin im Gange.
Den beiden Angehörigen der Feuerwehr wird vorgeworfen, gegen die Sorgfaltspflichten gemäss Art. 7 Abs. 3 FSG verstossen zu haben, indem sie vom Vorplatz aus den Rauch und den Funkenflug aus dem Kamin des Feststoffbrandhaus am Abend des 25. Januar 2024 wahrgenommen und trotz erkennbaren Brandanzeichen die Feuerwehr nicht informiert hätten. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten je eine Busse in der Höhe von CHF 1'000.00 und Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt. Die beiden Strafbefehle sind noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In Bezug auf die Brandursache ist das Verfahren weiterhin pendent. Aufgrund des laufenden Verfahrens werden keine weiteren Auskünfte erteilt.










