Im Kanton Glarus hatte ein Mann (49) versucht «Edibles» im Wert von mehreren tausend Franken in die Schweiz einzuführen. Er wurde zur Anzeige gebracht.
«Edibles»
Sie sehen aus wie handelsübliche Bonbons, enthalten jedoch den aktiven Cannabis-Wirkstoff THC in hoher Konzentration: So genannte «Edibles». - Kantonspolizei Glarus

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Glarus hat ein Mann versucht, eine grössere Menge «Edibles»einzuführen.
  • «Edibles» sehen aus wie Bonbons, enthalten aber eine hohe Konzentration von THC.
  • Gegen den 49-jährigen Mann wurde eine Strafanzeige eingereicht.
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Sie sind bunt, sehen aus wie handelsübliche Bonbons, enthalten jedoch den aktiven Cannabis-Wirkstoff THC in hoher Konzentration: So genannte «Edibles». Diese sind in der Schweiz illegal.

Kürzlich konnte die Kriminalpolizei der Kantonspolizei Glarus ein Ermittlungsverfahren gegen einen 49jährigen, im Kanton Glarus wohnhaften Schweizer abschliessen.

Ihm werden die versuchte Einfuhr grösserer Mengen von verbotenen Edibles, THC-Vapes, rauchfertigen THC-Joints, THC-Marihuana sowie Psilocybin-Schokolade vorgeworfen.

Nach umfangreichen Ermittlungen wurde bei der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus Strafanzeige eingereicht.

«Edibles» im Wert von mehreren tausend Franken

Die verbotenen Substanzen konnten Ende 2023 bei der Einfuhr in die Schweiz durch Angehörige des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG, sichergestellt und der Kantonspolizei Glarus weitergeleitet werden.

Cannabispflanze
Nahaufnahme einer THC-haltigen medizinischen Cannabispflanze in einer Zuchtanlage. - David Pichler/dpa

Die sichergestellten Betäubungsmittel haben einen Wert von mehreren tausend Franken. Die Brisanz in dieser Postlieferung liegt einerseits in der Menge, andererseits aber auch in der Potenz der enthaltenen Substanzen, Wirkstoffgehalt.

Die Wirkung eines einzigen Gummi-Bonbons mit THC ist deutlich höher als diejenige eines Joints.

THC-Süssigkeiten können zu psychotischen Zuständen führen

Die Symptome oder Empfindungen treten erheblich später auf als wenn Cannabis geraucht wird. Der Konsum von derart potenten THC-Süssigkeiten kann zu psychotischen Zuständen führen.

Die Kantonspolizei Glarus weist daraufhin, dass bei Internet-Bestellungen aus dem Ausland der Schweizer Gesetzgebung Beachtung geschenkt werden muss.

So unterliegen im Ausland womöglich legale Substanzen bei der Einfuhr in die Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz, BetmG, und werden bei entsprechender Widerrechtlichkeit auch zur Anzeige gebracht.

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