Gesuche für Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen für das ESAF 2025 für den Verkauf von Speisen und Getränken werden bis vier Monate vor Festbeginn angenommen.
Schwinger
Schwinger im Zweikampf. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, untersagt sie während der Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 Glarnerland+ (ESAF 2025) aus Sicherheitsgründen Gelegenheitswirtschaften auf öffentlichem Grund sowie auf Privatgrundstücken, welche sich in der Nähe von Verbindungswegen und Notfallachsen vom und zum Festgelände beim Flugplatz Mollis befinden.

Dies betrifft insbesondere grössere Strassen wie die Kantonsstrasse, die Tschachenstrasse in Näfels oder die Glärnischstrasse sowie die Erlenstrasse in Mollis.

Gesuche für Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen für das ESAF 2025 für den geplanten Verkauf von Speisen und Getränken auf Privatgrund ausserhalb des Festperimeters müssen darüber hinaus bis spätestens vier Monate vor Festbeginn mit den üblichen Dokumenten beim Bereich Kanzlei / Dienste der Gemeinde Glarus Nord eingereicht werden.

Bei der Behandlung des Gesuchs wird zugleich geprüft, ob sich eine geplante Gelegenheitswirtschaftsbewilligung im Bereich eines Verbindungsweges oder einer Notfallachse befindet.

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