Rheintal

    Glarner Wildhüter dürfen Leitwolf abschiessen

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    Glarus,

    Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Kanton Glarus den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels bewilligt.

    Leitwolf
    Glarner Wildhüter dürfen Leitwolf abschiessen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/BORIS ROESSLER

    Das Bundesamt für Umwelt habe das zunehmend schädliche Verhalten des Leitwolfs mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch gewichtet, teilte das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus am Donnerstag mit. Daher wurde der Abschuss für die Wildhüter nun bewilligt. Bei dem Tier handle es sich um «ein besonders schadstiftendes Elterntier», teilten die Behörden mit.

    Wölfe des Kärpfrudels rissen in Glarus Süd zwei Kälber und zwei Schafe und verletzten zwei weitere Kälber. Ausserdem werden dem Rudel sieben Alpaka-Risse von vor zwei Wochen in Elm GL zur Last gelegt.

    Bewilligung für den Abschuss von zwei Jungwölfen

    Bereits vor knapp zwei Wochen erteilte das Bafu dem Kanton die Bewilligung für den Abschuss von zwei der insgesamt fünf Jungwölfen des Rudels. Diese wird nun der Bewilligung für den Abschuss des Leitwolfs angerechnet. Neu dürfen die Wildhüter deshalb nur noch ein Jungtier schiessen.

    Bis am 31. Januar 2024 hat die Wildhut nun Zeit, den Leitwolf zu schiessen. Das Jungtier muss bis zum 31. März erlegt werden.

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