Zeiningen AG: Wer sein Grab nicht pflegt, erhält eine Rechnung
Angehörige müssen die Gräber auf dem Friedhof in Zeiningen AG unterhalten. Sonst setzt der Friedhofsgärtner Pflanzen – auf Kosten der Angehörigen.

Gemäss Art. 26 und Art. 29 des Friedhof- und Bestattungsreglements ist die Bepflanzung der freien Grabfläche Sache der Angehörigen. Dabei sind Pflanzen, welche das Gesamtbild des Friedhofs stören, nicht gestattet. Dies sind z.B. Bäume, gross werdende Sträucher etc. Sträucher und Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege oder Anlagen beeinträchtigen oder die Namen der Verstorbenen auf den Grabmälern unerkennbar machen, sind zurückzuschneiden.
Wir bitten die Angehörigen, die Gräber entsprechend den Vorgaben zu unterhalten. Werden Gräber durch die Angehörigen trotz Aufforderung nicht bepflanzt und ordentlich unterhalten, so setzt der Friedhofgärtner immergrüne Pflanzen. Die Kosten werden den Angehörigen verrechnet.
Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei oder der Friedhofsgärtner gerne zur Verfügung.






